Die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen in der Schweiz bezahlt werden. Bei Arbeitslosigkeit erhält der Grenzgänger in Deutschland Arbeitslosengeld. Bemessungsgrundlage ist der Schweizer Brutto–Verdienst. Der Antrag wird in Deutschland gestellt. Der Beitragssatz beträgt 2,2% des für die AHV maßgebenden Lohnes, jedoch höchstens bis zur Bemessungsgrenze von 148.200 CHF/Jahr. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen.