Vaterschaft (anderer Elternteil Ehefrau der Mutter)
Am 1. Januar 2021 trat die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft.
Alle erwerbstätigen Väter haben für die ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Sie 80 % des durchschnittlichen AHV-Einkommens vor der Geburt, höchstens 220,00 CHF/Tag.
Um ein Anrecht auf die Vaterschaftsentschädigung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle weiteren Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt
Weitere Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherung: www.bsv.admin.ch