Altersvorsorge
Säule 3 - Persönliche Vorsorge
Die Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen oft nicht aus, um sich im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die Lücke können Aufenthalter mit ihrer privaten Vorsorge decken. Die private Vorsorge wird steuerlich gefördert. Es werden 2 Säulen unterschieden:
Säule 3a - Gebundene Vorsorge
Die angesparten Mittel aus dieser Versicherung dienen ausschließlich und unwiderruflich der Vorsorge - daher: "gebundene" Vorsorge. Dieser Teil der privaten Vorsorge wird vom Staat gefördert und bringt den größten steuerlichen Vorteil. Gleichzeitig unterliegt sie klaren gesetzlichen Bedingungen bezüglich Laufzeit, Einzahlungen und Begünstigung.
Im Gegensatz zur freien Vorsorge wird in der gebundenen Vorsorge bei der Auszahlung des Kapitals eine einmalige Steuer erhoben. Der Betrag, der hier pro Jahr maximal investiert werden kann ist im Jahr 2024: 7.056 CHF für Angestellte, bzw. 35.280 CHF für Selbständigwerbende.
Ab 01. Januar 2008 gilt: Ältere Arbeitnehmer, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben. Diese Möglichkeit gilt für maximal 5 Jahre. Solange diese Arbeitnehmer erwerbstätig bleiben, können sie auch über das AHV Rentenalter hinaus bis zu max. 5 Jahren steuerbegünstigt in der Säule 3a vorsorgen. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) entsprechend angepasst.
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