Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.
In allen Kantonen haben die Kinder vor dem Eintritt in die obligatorische Schule ein Anrecht auf eine Vorschulerziehung von mindestens zwei Jahren.
Die Kinder treten mit mindestens 6 Jahren ein. Der Schulbesuch ist für alle Kinder obligatorisch und kostenlos. Grundsätzlich besuchen die Kinder die Schule ihres Wohnortes. In 20 Kantonen dauert die Primarschule 6 Jahre, in den übrigen vier oder fünf Jahre.
Die Sekundarstufe I ist der zweite Teil der obligatorischen Schulzeit. Sie vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet auf eine Berufsbildung oder auf weiterführende Schulen der Sekundarstufe II vor. Der Schulbesuch ist kostenlos. In 20 Kantonen beginnt die Sekundarstufe I ab der siebten Klasse, in sechs Kantonen ab der fünften oder sechsten Klasse. Schulen der Sekundarstufe I werden von den Gemeinden und den Kantonen getragen. Die Kantone bestimmen die Lernziele und Lehrpläne. In der Mehrheit der Kantone werden die Kinder im Unterschied zur Primarstufe in Schultypen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus eingeteilt. Die Schulstrukturen auf der Sekundarstufe I sind auch kantonsintern nicht einheitlich. Die meisten Kantone bieten ein 10. Schuljahr zur persönlichen Entwicklung an.
Nach der obligatorischen Schule, also nach neuen Schuljahren, treten die Jugendlichen in die Sekundarstufe II über. Die Sekundarstufe II umfasst allgemein bildende Ausbildungsgänge (Maturitätsschulen, Diplommittelschulen) sowie berufsbildende Schulen. Die verschiedenen Ausbildungsgänge dauern zwei bis vier Jahre und schließen mit einem Diplom bzw. einem eidgenössischen Fähigkeitsnachweis ab. Je nach Abschluss kann eine weiterführende Ausbildung auf der Tertiärstufe begonnen werden.
Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Rahmen der Höheren Berufsausbildung und im Rahmen der Hochschulen: Kantonale Universitäten in Zürich, Basel, Bern, Freiburg, Lausanne, Genf, Neuenburg, Lugano/Mendrisio, Eidgenössische Technische Hochschulen (ETH) in Zürich, Lausanne, Fachhochschulen (FH), Höhere Fachschulen (HFS). Im Tertiärbereich sind sowohl die Kantone als auch der Bund rechtssetzend.
Privatschulen haben in der Schweiz eine lange Tradition, v. a. in der Westschweiz. Sie werden hauptsächlich von ausländischen Kindern und Jugendlichen besucht und genießen einen guten Ruf weit über die Landesgrenzen hinaus.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen und Sprachschwierigkeiten haben, können während maximal einem Jahr eine Integrationsklasse besuchen, bevor sie in eine normale Klasse übertreten.
Öffentliche Schule (Vorschule, Primarschule, Sekundarstufe I): Bitte nehmen Sie direkt mit Ihrer Wohngemeinde oder der entsprechende Schule Kontakt auf. Bringen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung und den Nachweis einer Krankenversicherung mit.Internationale Schule: Bitte nehmen Sie am besten Kontakt mit der Diplomatischen Vertretung Ihres Landes auf.