Grenzgänger Informations GmbH - Ihre Spezialisten zum Arbeiten in der Schweiz
Steuer

 


Gem. DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) haben Grenzgänger ihre Steuern im Wohnsitzstaat (Deutschland) zu entrichten. Die monatliche Steuerlast wird vom steuerpflichtigen Bruttolohn in Euro und von der jeweiligen Steuerklasse des Grenzgängers ausgerechnet. In der Schweiz bezahlt der Grenzgänger 4,5% Quellensteuer, der Rest in Deutschland.
 

Die Steuern in Deutschland werden jeweils am 10.3./10.6./10.9. und 10.12. fällig, jeweils vierteljährlich im Voraus.


Hier erhalten Sie nähere Informationen zu:

 

Als Grenzgänger benötigen Sie folgende Finanzamtformulare, welche Sie sich hier runter laden können: