Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer werden in Deutschland erhoben. Quellensteuer wird in der Schweiz einbehalten. Das deutsche Finanzamt berücksichtigt bei der Einkommensteuerveranlagung die Quellensteuer in Höhe von 4,5 %. Diese wird in Abzug gebracht. Die Differenz wird in ¼ jährlichen Vorauszahlungen zur Zahlung fällig (10.03./10.06./10.09./10.12.). Deshalb wird keine Lohnsteuerkarte benötigt.
Als Grenzgänger benötigen Sie folgende Finanzamtformulare, welche Sie sich hier runter laden können: