Bei Wohnsitz in der Schweiz besteht ein Anspruch auf Schweizer Kindergeld, welches im Vergleich zum deutschen Kindergeld geringer ist. Die Auszahlung erfolgt in der Schweiz durch den Arbeitgeber. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Lohnanspruches, am 1. Tag des Monats, in welchem das Kind geboren wird und endet mit dem Erreichen der Altersgrenze, Abschluss der Ausbildung oder Tod des Kindes.