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Berufsunfähigkeit

 


Der Anspruch an Berufs­unfähig­keitsrente aus der AHV und der PK decken im Leistungsfall nicht Ihren gewohnten Lebensstandard.

Sollten Sie Ihren Beruf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben können, erhalten Sie aus der AHV und der Pensionskasse im Leistungsfall eine IV Rente. Das Thema Berufs­unfähig­keit ist für jeden wichtig, denn ob man berufsunfähig wird oder nicht, kann man nur bedingt beeinflussen. Vorsorgen ist wichtig, denn jeder 5. Angestellte und jeder 3. Arbeiter wird berufs- oder erwerbsunfähig. Wie tief man finanziell und sozial fällt, kann man beeinflussen.

Das Risiko der Berufs­unfähig­keit ist ein häufig unterschätztes. Bei einigen Berufen ist das hohe Risiko jedem offensichtlich, vor allem bei körperlichen Berufen wie Feuerwehrmann, Dachdecker oder Bauarbeiter. Doch da für eine Berufs­unfähig­keit Ursachen wie psychische Leiden bei Weitem am häufigsten sind, gilt das Risiko ebenso für alle anderen Tätigkeiten.
 

 

Informieren Sie sich bei uns, wie hoch Ihre Ansprüche im Falle einer Berufs­unfähig­keit wären – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation und unter Berücksichtigung der IV Rente aus der Schweiz.
 

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